Polytrauma oder Amputation nach Unfall
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Ein einziger Moment kann das gesamte Leben auf den Kopf stellen.
Nach einem schweren Unfall steht plötzlich alles still, sowohl für die Betroffenen als auch ihre Familien. Viele Unfallopfer fühlen sich in dieser Situation allein gelassen, nicht zuletzt deshalb, weil ihre Schadensersatzansprüche im Streit mit der Versicherung nicht durchgesetzt werden.
Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihnen das nicht passiert. Unsere spezialisierten Anwälte für Personenschäden kennen die Taktiken der Versicherer genau und setzen Ihr Rechte mit Nachdruck durch. Und wenn es nötig ist, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht – entschlossen und an Ihrer Seite.
Polytrauma
Wenn jede Verletzung ein Risiko bedeutet
Bei einem Polytrauma kommt es zu einer Kombination von schweren und oft lebensbedrohlichen Verletzungen. Das können zum Beispiel Knochenbrüche, innere Verletzungen, ein Schädel-Hirn-Trauma oder massive Blutungen sein. Solche Verletzungen überfordern den Körper oft und können zu Schockzuständen, Organversagen oder sogar zum Tod führen. Diese Situationen sind medizinisch hochkomplex und juristisch besonders anspruchsvoll.
Genau hier kommen wir ins Spiel: Mit tiefem Verständnis für die medizinischen Zusammenhänge setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht: für Behandlungskosten, Folgekosten und ein Leben mit neuer Sicherheit. Denn eines ist sicher: Mit den Unfallfolgen müssen Sie ein Leben lang leben. Wir helfen Ihnen, dies mit finanzieller Stabilität zu meistern.
Was Sie bei einem Polytrauma nach einem unverschuldeten Unfall wissen sollten, lesen Sie im Ratgeberbeitrag Polytrauma nach Unfall: Ihre Rechte und Ansprüche
Amputation
Mehr als nur ein körperlicher Verlust
Eine Amputation verändert nicht nur den Körper, sie verändert das ganze Leben.
Ein verlorener Arm, ein verlorenes Bein, das bedeutet körperliche Umstellungen und eine enorme seelische Belastung.
Die körperlichen Folgen liegen auf der Hand: ein dauerhafter Verlust an Mobilität und Selbstständigkeit. Häufig begleiten chronische Schmerzen oder Phantomschmerzen den Alltag der Betroffenen. Die Rehabilitation kann Monate, manchmal Jahre dauern und ist mit intensiven physiotherapeutischen Maßnahmen verbunden. Prothesen bieten zwar eine Möglichkeit, die Beweglichkeit wiederzuerlangen, doch auch hier braucht es Zeit und Geduld, um sich daran zu gewöhnen.
Mindestens ebenso schwer wiegen die psychischen Folgen. Viele Betroffene kämpfen mit Depressionen, Ängsten und einer tiefen Erschütterung des Selbstwertgefühls, denn es ist nicht leicht, den eigenen Körper wieder zu akzeptieren und sich mit den Veränderungen auseinanderzusetzen. Die Verarbeitung eines solchen Verlustes braucht Zeit, Kraft und oft auch professionelle psychologische Unterstützung.
Den körperlichen Verlust können wir nicht rückgängig machen. Doch wir können Ihnen dabei helfen, dass Sie das Schmerzensgeld und den Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht. Wir helfen Ihnen, dass Sie Ihr neues Leben mit allen nötigen Hilfsmitteln, finanzieller Sicherheit und bestmöglicher Perspektive gestalten können.
Wenn Sie mehr wissen möchten, finden Sie in dem Ratgeberbeitrag Amputation nach Unfall: Wie Sie Ihre Ansprüche sichern weitere Informationen.
Die ersten Schritte nach Polytrauma oder Amputation
Nach einem schweren Unfall ist es essentiell, dass die medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen frühzeitig erfasst werden. Wir sichern die erforderlichen Unterlagen, prüfen die Haftung und stellen sicher, dass neben den aktuellen Verletzungen auch dauerhafte Einschränkungen und zukünftige Belastungen berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
der Sicherung von Unfallberichten, Zeugenaussagen, medizinischen Befunden und weiteren Beweismitteln,
der Auswertung unfallanalytischer und medizinischer Gutachten,
der Dokumentation dauerhafter körperlicher und psychischer Unfallfolgen,
der Ermittlung des künftigen Prothesen-, Therapie-, Pflege- und Unterstützungsbedarfs,
der Berechnung von Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und weiteren finanziellen Nachteilen,
der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber Versicherern und anderen Verantwortlichen.
Gerade bei einem Polytrauma oder einer Amputation sollten Ansprüche nicht vorschnell abschließend reguliert werden, weil sich viele gesundheitlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Folgen erst im weiteren Verlauf zeigen.
Ihre Ansprüche
Schmerzensgeld und Schadensersatz
Nach einem unfallbedingten Polytrauma oder einer Amputation, stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Diese sollen helfen, die Belastungen abzufedern und Ihnen den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu erleichtern. Doch um welche Ansprüche handelt es sich genau?
Schmerzensgeld: Das Schmerzensgeld dient dazu, diesen immateriellen Schaden auszugleichen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzungen, der Intensität der Schmerzen und der dauerhaften Einschränkung der Lebensqualität.
Haushaltsführungsschaden: Können Sie nach dem Unfall Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen? Dann steht Ihnen eine Entschädigung zu, die die Kosten für notwendige Hilfsmittel wie Haushaltshilfen oder Pflegepersonal abdeckt.
Erwerbsschaden und Verdienstausfall: Haben Sie durch den Unfall Ihre berufliche Tätigkeit verloren? Der Ersatz des Verdienstausfalls gleicht nicht nur den unmittelbaren Verdienstausfall aus, sondern berücksichtigt auch langfristige Einkommenseinbußen durch eine berufliche Neuorientierung.
Kosten für Rehabilitation und Prothesen: Nach einer Amputation fallen oft erhebliche Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, Prothesen und Therapien an. Diese Kosten können Sie gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen.
Barrierefreier Umbau der Wohnung: Damit Sie sich trotz eingeschränkter Mobilität frei in Ihrer Wohnung bewegen können, ist oft ein Umbau notwendig. Auch diese Kosten können als Schaden geltend gemacht werden.
Bei einem Polytrauma oder einer Amputation laufen in der Regel mehrere Schadenspositionen parallel: Prothesenversorgung, Umschulung, Umbaukosten und Erwerbsschaden. Wer sich unsicher ist, ob in seinem Fall bereits alle Positionen berücksichtigt wurden, kann sich eine Zweitmeinung einholen, auch wenn das Verfahren bereits läuft.
Die Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche ist kein einfacher Weg. Versicherungen sind oft zögerlich und der Prozess ist komplex. Genau hier setzen wir an: Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Vertretung von Unfallgeschädigten und unserem tiefen Verständnis für Ihre persönliche Situation kämpfen wir dafür, dass Ihre Ansprüche nicht untergehen. Wir verstehen es, Ihre Ansprüche lückenlos durchzusetzen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
In unserem Expertenbeitrag Schadensersatz und Schadensersatzansprüche für Geschädigte finden Sie weitere Informationen.
Polytrauma bzw. Amputation: Fallschilderungen aus unserer Praxis
Unsere Fallschilderungen zeigen, wie wir schwere Personenschäden rechtlich und wirtschaftlich aufarbeiten. Wir prüfen den langfristigen Bedarf, berechnen Zukunftsschäden und setzen uns konsequent für Ihre finanzielle Absicherung ein.
Der Fall
Unser Mandant wurde als Motorradfahrer unverschuldet in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Ein anderer Verkehrsteilnehmer nahm ihm die Vorfahrt. Durch den Aufprall erlitt unser Mandant schwerste Verletzungen. Sein Fuß musste noch an der Unfallstelle amputiert werden.
Die gegnerische Versicherung versuchte, die Ansprüche deutlich zu kürzen. Sie argumentierte, unser Mandant habe keine speziellen Motorradstiefel getragen und müsse sich deshalb ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Die rechtliche Herausforderung
Ein solcher Mitverschuldensvorwurf hätte erhebliche finanzielle Folgen gehabt. Die Versicherung hätte Schmerzensgeld und Schadensersatz deutlich reduzieren können.
Entscheidend war deshalb, ob geeignete Motorradstiefel die Amputation tatsächlich verhindert oder wesentlich abgemildert hätten.
Unser Vorgehen
Wir ließen den Unfallhergang und die Verletzungsfolgen medizinisch und biomechanisch prüfen. Die Gutachten zeigten: Auch spezielle Motorradstiefel hätten die Amputation wegen der konkreten Aufprallwucht nicht verhindert.
Hinzu kam: Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen spezieller Motorradstiefel besteht nicht. Der Mitverschuldensvorwurf der Versicherung war deshalb nicht tragfähig.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten konnten wir 596.593,56 € Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen.
Wichtig war außerdem die langfristige Perspektive. Gemeinsam mit einem spezialisierten Rehabilitationsdienst wurde eine berufliche Umschulung organisiert. Unser Mandant konnte dadurch wieder eine berufliche Perspektive entwickeln und seine finanzielle Zukunft stabilisieren.
Fazit
Der Fall zeigt, wie wichtig eine genaue Prüfung von Mitverschuldenseinwänden ist. Versicherungen berufen sich bei schweren Motorradunfällen häufig auf angeblich unzureichende Schutzkleidung.
Entscheidend ist aber nicht die pauschale Behauptung, sondern der konkrete Nachweis: Hätte andere Schutzkleidung den Schaden tatsächlich verhindert? Wenn das medizinisch und biomechanisch nicht belegbar ist, darf der Schadensersatz nicht gekürzt werden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant wurde unverschuldet in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Er erlitt ein Polytrauma mit mehreren Frakturen, inneren Verletzungen und langfristigen gesundheitlichen Folgen.
Auch die psychischen Unfallfolgen belasteten ihn erheblich. Der Unfall beeinträchtigte nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seine berufliche Entwicklung und wirtschaftliche Zukunft.
Die Herausforderung
Als unsere Kanzlei das Mandat übernahm, lag der Unfall mehrere Jahre zurück. Wichtige Unterlagen zur beruflichen Entwicklung, zu früheren Tätigkeiten und zu möglichen Gehaltsperspektiven waren nicht mehr vollständig vorhanden.
Für die Berechnung des Erwerbsschadens war das entscheidend. Denn bei langfristigem Verdienstausfall muss nachvollziehbar dargelegt werden, wie sich die berufliche Laufbahn ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte.
Die zentrale Aufgabe bestand daher darin, die berufliche Biografie des Mandanten belastbar zu rekonstruieren.
Unsere Strategie
Wir werteten die vorhandenen Unterlagen systematisch aus und ergänzten fehlende Informationen durch weitere Nachweise, darunter Bildungsunterlagen, berufliche Stationen, Arbeitgeberinformationen und wirtschaftliche Vergleichsdaten.
Auf dieser Grundlage entwickelten wir ein realistisches Modell der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung. So konnten wir den unfallbedingten Verdienstausfall trotz schwieriger Aktenlage fundiert beziffern und gegenüber der Versicherung verhandlungsfähig machen.
Das Ergebnis
In den außergerichtlichen Verhandlungen erreichten wir für unseren Mandanten eine Gesamtentschädigung von 790.000 €.
Darin enthalten war ein Schmerzensgeld von 200.000 €. Zusätzlich wurden die wirtschaftlichen Folgen des Unfalls berücksichtigt, insbesondere Verdienstausfall und weitere langfristige Schäden.
Die Einigung verschaffte dem Mandanten eine finanzielle Grundlage, um die körperlichen und psychischen Unfallfolgen weiter zu bewältigen und seine Zukunft neu zu planen.
Fazit
Der Fall zeigt: Auch ältere Unfälle mit schwieriger Beweislage können sorgfältig aufgearbeitet werden. Fehlende Unterlagen bedeuten nicht automatisch, dass ein Erwerbsschaden nicht mehr durchsetzbar ist.
Entscheidend ist eine belastbare Rekonstruktion der beruflichen Entwicklung. Bei schweren Personenschäden müssen medizinische Folgen, psychische Belastungen, Erwerbsschaden, berufliche Perspektiven und Zukunftsschäden zusammen betrachtet werden.
Gerade bei Polytrauma-Fällen reicht es nicht, nur die sichtbaren Verletzungen zu bewerten. Auch psychische Langzeitfolgen und wirtschaftliche Einbußen können für die Entschädigung entscheidend sein.
Erstrittener Schadensersatz
In guten Händen - für Ihr gutes Recht
Ihr Weg zur Entschädigung
Sie schildern uns Ihren Fall
Sie schildern uns den Unfallhergang, die Verletzungen und den bisherigen Verlauf.
Unsere Ersteinschätzung
Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen. Schnell, klar und kostenlos.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir alles Weitere inklusive der Kommunikation mit der Gegenseite. Selbstverständlich informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.
Wer Sie jetzt vertritt
Gebündelte Kompetenz für Ihr Recht
Als Ihre zentralen Ansprechpartnerinnen steuern Rechtsanwältin Melanie Mathis und Rechtsanwältin Eleonore Wunder Ihren Fall mit Struktur und Weitblick. Sie bündeln die individuellen Stärken eines spezialisierten Expertenteams, damit jede juristische Nuance berücksichtigt wird. Dabei setzen sie auf kurze Wege und klare Prozesse..
Melanie Mathis
Eleonore Wunder
Zusätzliche Kompetenz
Für besondere Fälle
Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Unfallversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.
Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel, die Erwerbsminderungsrente oder andere sozialrechtliche Anliegen geht, Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.
Sie haben noch Fragen zum Thema?
Ein Polytrauma oder eine Amputation werfen nicht nur medizinische, sondern auch viele juristische Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie aufbereitet. Für alles Weitere stehen wir Ihnen persönlich zur Seite.
Dies ist auf die komplexere Abgrenzung zwischen unfallbedingten Folgen und bereits zuvor bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen bei mehreren gleichzeitig betroffenen Körperregionen zurückzuführen. Insbesondere bei orthopädischen Vorerkrankungen versuchen Versicherer mitunter, einen Teil der heutigen Beschwerden auf den Zustand vor dem Unfall zurückzuführen, um ihre Ersatzpflicht zu reduzieren. Für eine belastbare Kausalitätsprüfung ist deshalb eine genaue Rekonstruktion des Gesundheitszustands vor dem Unfall notwendig, etwa anhand früherer Arztberichte. Nur so lässt sich sauber abgrenzen, welcher Anteil der heutigen Beeinträchtigung tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen ist.
Bei einem Polytrauma treten mehrere teils lebensbedrohliche Verletzungen gleichzeitig auf, zum Beispiel Knochenbrüche, innere Verletzungen und Weichteilschäden. Jede dieser Verletzungen kann eigene, teils gegenläufige Folgen haben, die sich gegenseitig beeinflussen. So kann eine eingeschränkte Beweglichkeit durch eine Fraktur etwa die Rehabilitation einer inneren Verletzung erschweren. Für die rechtliche Bewertung bedeutet dies, dass sowohl jede einzelne Verletzung für sich als auch ihr Zusammenwirken medizinisch und wirtschaftlich erfasst werden müssen. Zudem zeigen sich psychische Folgen nach Polytraumata häufig zeitversetzt und werden in der ersten Schadensmeldung oft nicht ausreichend berücksichtigt.
Neben dem unmittelbaren körperlichen Verlust werden auch Faktoren wie mögliche Phantomschmerzen, die Dauer und Belastung der Anpassungsphase an eine Prothese, psychische Folgen wie eine veränderte Selbstwahrnehmung sowie ganz praktische Einschränkungen im Berufs- und Privatleben berücksichtigt. Gerichte orientieren sich bei der Einordnung unter anderem an vergleichbaren, bereits entschiedenen Fällen aus Schmerzensgeldtabellen, wobei jeder Fall aufgrund unterschiedlicher Begleitumstände individuell bewertet wird. Auch das Alter der betroffenen Person spielt eine Rolle, da sich der Verlust je nach verbleibender Lebenserwartung und Lebensphase unterschiedlich auswirkt.
Prothesen unterliegen einem laufenden Verschleiß und müssen je nach Modell und Beanspruchung regelmäßig gewartet, angepasst oder komplett ersetzt werden. Bei aktiven Nutzern ist dies oft alle paar Jahre der Fall. Zudem entwickelt sich die Prothesentechnik stetig weiter, sodass ein späteres Modell möglicherweise eine deutlich bessere Alltagstauglichkeit bietet als das ursprünglich verordnete Modell. Deshalb sollte bei der Schadensberechnung nicht nur die Erstversorgung, sondern der gesamte lebenslange Ersatz- und Anpassungsbedarf berücksichtigt werden. Wird dies versäumt, drohen wiederkehrende finanzielle Lücken, die sich über die Jahre erheblich summieren können.