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Anwalt nach Motorrad- oder Fahrradunfall

Seit über 40 Jahren setzen wir Schmerzensgeld und Schadensersatz konsequent durch

Ein schwerer Motorrad- oder Fahrradunfall kann das ganze Leben verändern – körperlich, beruflich und finanziell. Bei einem Polytrauma, einer Querschnittslähmung, einem Schädel-Hirn-Trauma oder einer Amputation geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die vollständige Absicherung Ihrer Zukunft.

Wir vertreten bundesweit ausschließlich Geschädigte und nie Versicherungen. Unsere Anwältinnen Ines Gläser und Eleonore Wunder sichern Beweise, werten Gutachten aus und setzen Ihre Ansprüche – von Schmerzensgeld bis Verdienstausfall – konsequent durch.

Kostenlose Ersteinschätzung: Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sagen offen, ob anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.

Sofortmaßnahmen

Verlassen Sie sich auf unsere kompetente und schnelle Hilfe 

Wir helfen Ihnen bei ...

Wir sichern Unfallberichte, Zeugenaussagen, Fotos, Gutachten, medizinische Unterlagen und weitere Nachweise, damit Ihre Ansprüche belastbar begründet werden können.

Nach Motorradunfällen versuchen Versicherungen häufig, dem Fahrer eine überhöhte Geschwindigkeit, ein riskantes Fahrverhalten oder das Fehlen von Schutzkleidung entgegenzuhalten. Wir prüfen solche Einwände rechtlich und unfallanalytisch.

Wir arbeiten die medizinischen Folgen sorgfältig auf, beispielsweise bei Querschnittslähmung, Polytrauma, Schädel-Hirn-Trauma, Amputation, schweren Frakturen oder chronischen Schmerzen.

Wir prüfen nicht nur das Schmerzensgeld, sondern auch den Verdienstausfall, den Erwerbsschaden, den Haushaltsführungsschaden, die Pflegekosten, die Kosten für Hilfsmittel, die Umbaukosten und die zukünftigen Mehrbedarfe.

Wir übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder – falls nötig – auch gerichtlich durch.

Ihre Rechte und Ansprüche

Schmerzensgeld und Schadensersatz: Was Ihnen wirklich zusteht

Nach einem schweren Motorrad- oder Fahrradunfall steht nicht mehr nur die Gesundheit im Vordergrund.
Auch finanzielle Belastungen und rechtliche Unsicherheiten werfen schwierige Fragen auf: Steht mir Schmerzensgeld zu? Wer ersetzt die hohen Pflegekosten und den Verdienstausfall?

Viele Betroffene sind in dieser Situation unsicher. Sie wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen – und genau hier stehen wir an Ihrer Seite. Wir setzen uns mit Erfahrung und Nachdruck dafür ein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Weitere Ansprüche, die Ihnen zustehen können

Für Betroffene geht es um mehr als nur Schmerzensgeld. Oft stehen Ihnen weitere Ansprüche zu, die eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten können:

  • Verdienstausfall: Wenn Sie durch die Verletzungen vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig sind, sichern wir Ihre finanzielle Zukunft ab. Ihr Einkommen darf nicht einfach wegfallen.

  • Haushaltsführungsschaden: Wenn alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder Putzen nicht mehr ohne Hilfe möglich sind, müssen diese Kosten ersetzt werden – sei es durch eine Haushaltshilfe oder Unterstützung von Angehörigen. 

  • Mehrbedarfsschaden: Zusätzliche Pflege, Umbauten für Barrierefreiheit oder spezielle Hilfsmittel – alles, was für Ihre neue Lebenssituation notwendig ist, muss finanziell abgesichert sein.

Viele dieser Ansprüche werden übersehen – doch wir stellen sicher, dass Ihnen nichts entgeht. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Sie möchten mehr über das Thema erfahren?

In unserem Expertenbeitrag erhalten Sie weitere Informationen: Nach einem schweren Motorradunfall – wie geht es nun weiter? 

Zwei Anwältinnen im Gespräch im Kanzleibüro, eine hält ein Dokument in der Hand – Symbol für vertrauensvolle Rechtsberatung und Teamarbeit

Schwer verletzt nach Motorradunfall: Fallschilderungen aus unserer Praxis

Nach einem Motorradunfall prüfen Kfz-Haftpflichtversicherungen häufig ein Mitverschulden des verletzten Fahrers, beispielsweise aufgrund von angeblich überhöhter Geschwindigkeit, einer unklaren Unfallrekonstruktion oder fehlender Schutzkleidung. Unsere Fallschilderungen zeigen, wie wir solche Einwände rechtlich, medizinisch und unfallanalytisch prüfen. Bei schweren Verletzungen geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern auch um Verdienstausfall, Pflegekosten, Rentenzahlungen und eine langfristige finanzielle Absicherung.

Der Fall

Unser Mandant wurde als Motorradfahrer bei einer Frontalkollision mit einem Traktor schwer verletzt. Er erlitt ein Polytrauma mit mehreren Knochenbrüchen, inneren Verletzungen und dauerhaften Einschränkungen des Bewegungsapparats.

Zurück blieben chronische Schmerzen, eine deutliche Gehbehinderung, kognitive Einschränkungen und psychische Belastungen. Besonders schwer wog die berufliche Situation: Unser Mandant war selbstständiger Unternehmer und konnte seinen Betrieb unfallbedingt nur noch eingeschränkt fortführen.

Damit ging es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die wirtschaftlichen Folgen für seine selbstständige Tätigkeit.

Die Herausforderung

Bei Selbstständigen ist die Berechnung des Erwerbsschadens besonders anspruchsvoll. Anders als bei Angestellten lässt sich der Schaden nicht einfach über eine monatliche Gehaltsdifferenz bestimmen.

Entscheidend waren Umsatzentwicklung, Gewinnentwicklung, betriebliche Kosten, steuerliche Besonderheiten und die Frage, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte.

Da außergerichtlich keine Einigung möglich war, erhoben wir Klage.

Unsere Strategie

Wir arbeiteten den medizinischen und wirtschaftlichen Schaden umfassend auf. Dazu gehörten medizinische Gutachten zu den dauerhaften körperlichen, kognitiven und psychischen Unfallfolgen.

Parallel analysierten wir die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Auf dieser Grundlage berechneten wir den unfallbedingten Erwerbsschaden und den entgangenen Gewinn.

Zusätzlich machten wir den Haushaltsführungsschaden geltend, weil der Unfall den Mandanten auch im privaten Alltag dauerhaft einschränkte.

Das Ergebnis

Im gerichtlichen Verfahren erreichten wir einen Vergleich über knapp 1.5 Mio €.

Die Summe berücksichtigt Schmerzensgeld, vergangene Schäden und kapitalisierte zukünftige Ansprüche. Für unseren Mandanten bedeutete der Vergleich eine umfassende wirtschaftliche Absicherung nach dem Unfall.

Besonders wichtig war, dass nicht nur die medizinischen Folgen bewertet wurden, sondern auch die konkrete unternehmerische Situation und der langfristige Erwerbsschaden.

Fazit

Der Fall zeigt, wie komplex die Schadensregulierung bei selbstständigen Unternehmern sein kann. Nach einem schweren Unfall reicht es nicht, nur Verletzungen und Schmerzensgeld zu betrachten.

Entscheidend ist eine genaue Berechnung von Erwerbsschaden, entgangenem Gewinn, Haushaltsführungsschaden, Zukunftsschäden und steuerlichen Auswirkungen.

Gerade bei Selbstständigen muss sorgfältig geprüft werden, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte. Nur so lässt sich der wirtschaftliche Schaden realistisch beziffern.

Erstrittener Schadensersatz

1,5 Mio.

Der Fall

Unser 35-jähriger Mandant war mit dem Motorrad auf einer Landstraße unterwegs, als ein SUV aus einem Waldweg herausfuhr und ihm die Vorfahrt nahm. Der Zusammenstoß war nicht mehr vermeidbar. Der Mandant erlitt schwerste Wirbelsäulenverletzungen und ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Folgen betrafen Alltag, Beruf, Wohnsituation und langfristige Versorgung.

Die Herausforderung

Die gegnerische Haftpflichtversicherung versuchte zunächst, unserem Mandanten ein Mitverschulden anzulasten. Sie behauptete, er sei mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Ein unfallanalytisches Gutachten widerlegte diesen Vorwurf und bestätigte, dass der Unfall für unseren Mandanten nicht vermeidbar war. Der Vorfahrtsverstoß des SUV-Fahrers war haftungsrechtlich entscheidend; die Versicherung musste die Haftung vollständig übernehmen.

Unser Vorgehen

Bei einer Querschnittslähmung geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist, alle langfristigen Unfallfolgen wirtschaftlich abzusichern. Wir machten deshalb unter anderem Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Therapien, Hilfsmittel, Mobilität, Wohnraumanpassung und zukünftigen Mehrbedarf geltend. Parallel wurde ein professionelles Reha-Management eingebunden, um Therapien, Versorgung und berufliche Neuorientierung zu koordinieren.

Das Ergebnis

Da unser Mandant vor dem Unfall noch bei seinen Eltern lebte, musste seine Wohnsituation vollständig neu geplant werden. Wir setzten gegenüber der Versicherung die Mehrkosten für den Neubau eines behindertengerechten Hauses durch, einschließlich Spezialtechnik und Fahrstuhl.

Zusammen mit einem hohen Schmerzensgeld, der Absicherung des lebenslangen Erwerbsschadens und weiteren Zukunftsschäden erreichte das Gesamtregulierungsvolumen einen hohen siebenstelligen Betrag.

Einordnung

Der Fall zeigt, warum schwere Personenschäden eine spezialisierte anwaltliche Vertretung erfordern: Entscheidend ist nicht nur die Entschädigung für erlittenes Leid, sondern die langfristige finanzielle, pflegerische und berufliche Absicherung des Geschädigten.

In guten Händen - für Ihr gutes Recht

Für Opfer von schweren Unfällen

Wir vertreten ausschließlich Opfer schwerer Unfälle und komplexer Verletzungen Unser Fokus liegt auf der langfristigen Sicherung Ihrer Ansprüche.

Über 40 Jahre Erfahrung

Seit mehr als vier Jahrzehnten erfolgreich tätig – u. a. mit einer Schadensersatzsumme von über 1,4 Mio. Euro nach einem schweren Personenschaden.

Bundesweit tätig

Ganz gleich, wo Sie wohnen: Unsere Anwälte sind bundesweit für Sie da, kümmern sich persönlich um Ihren Fall und setzen sich engagiert für Ihr Recht ein.

Kostenlose Ersteinschätzung

In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und erklären Ihnen, wie wir Sie konkret unterstützen können. Für Sie ganz ohne Risiko!

    Ihr Weg zur Entschädigung

    Ihr Fall

    Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich oder senden uns Ihre Unterlagen.

    Unsere Ersteinschätzung

    Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen. Schnell, klar und kostenlos.

    Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir alles Weitere inklusive der Kommunikation mit der Gegenseite. Selbstverständlich informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

    Wer Sie jetzt vertritt

    Gemeinsame Expertise für Ihr Recht

    Ihre rechtlichen Belange sind bei Ines Gläser und Eleonore Wunder in erfahrenen Händen. Als Koordinatorinnen Ihres Falls stellen sie sicher, dass Fachwissen und Strategie perfekt aufeinander abgestimmt sind. Unterstützt durch ein Team aus Experten machen wir uns für Ihr gutes Recht stark – fachlich exzellent und menschlich nahbar.

    Ines Gläser, Rechtsanwältin

    Ines Gläser

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Medizinrecht
    Spezialisiert auf schwere Personenschäden nach Motorradunfällen
    Rechtsanwältin Eleonore Wunder

    Eleonore Wunder

    Rechtsanwältin
    Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen
    Schwerpunkt: Amputationsverletzungen und schwere Fahrradunfälle

    Zusätzliche Kompetenz

    Für besondere Fälle

    Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Unfallversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.

    Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel, die Erwerbsminderungsrente oder andere sozialrechtliche Anliegen geht – Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.

    Ein Team. Ein Ziel. Mehr als nur Unterstützung – Ihr Rückhalt.

    Rechtsanwalt Mathias Holl

    Mathias Holl

    Rechtsanwalt
    LL.M. (Versicherungsrecht)
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen
    Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht

    Paul-Albert Schullerus

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Sozialrecht
    Mediator

      Sie haben noch Fragen zum Thema?

      Ein schwerer Motorrad- oder Fahrradunfall reißt Betroffene oft unerwartet aus ihrem Alltag. Neben der Sorge um die Gesundheit stellen sich schnell auch juristische Fragen, beispielsweise zu Mitverschulden, Schutzkleidung oder der Höhe des Schmerzensgeldes. Wir geben Ihnen erste Antworten, die wir direkt und verständlich erklären. Und wenn Sie persönliche Unterstützung wünschen, sind wir für Sie da.

      Bei schweren Verletzungen wie Schädel-Hirn-Traumata oder Querschnittslähmungen gibt es keine Pauschalbeträge. Ein „angemessenes“ Schmerzensgeld muss Ihre gesamte Lebenssituation berücksichtigen: die Intensität der Schmerzen, die Dauer der Behandlung und vor allem die bleibenden Einschränkungen in Ihrem Alltag. Wir analysieren aktuelle Urteile der Obergerichte und setzen uns dafür ein, dass nicht nur der Moment, sondern Ihre gesamte Zukunft entschädigt wird. Oft erreichen wir Summen, die weit über den ersten Angeboten der Versicherer liegen.

      Neben Schmerzensgeld stehen Ihnen nach einem Fahrradunfall oft weitere Ansprüche zu: Ersatz von Behandlungskosten, Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, Haushaltsführungsschaden sowie bei bleibenden Schäden Pflege- und Mehrbedarfskosten. Gerade bei schweren Verletzungen wie Kopf- oder Wirbelsäulentraumata sorgen wir für eine umfassende wirtschaftliche Absicherung und nicht nur für die unmittelbaren Unfallfolgen.

      Kfz-Haftpflichtversicherungen prüfen bei Motorradunfällen häufig, ob der Fahrer eine Mitschuld trägt, beispielsweise aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit oder einer unklaren Unfallrekonstruktion. Solche Einwände sind jedoch oft nicht haltbar. Wir lassen die Unfallhergänge unfallanalytisch prüfen und widerlegen unberechtigte Vorwürfe eines Mitverschuldens, damit Ihre Ansprüche nicht gekürzt werden.

      Nach Motorradunfällen berufen sich Versicherer manchmal darauf, dass fehlende oder unzureichende Schutzkleidung den Schaden mitverursacht habe. Ob diese Argumentation rechtlich standhält, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob die konkrete Verletzung durch die Kleidung überhaupt vermeidbar gewesen wäre. Wir prüfen solche Einwände genau und setzen uns dagegen zur Wehr, wenn sie unbegründet sind.

      testimonials

      Unsere Mandaten sagen über uns:

      "Ich möchte ich mich, auch im Namen meiner Frau, für all die Hilfe und die Bemühungen in den letzten 5 Jahren bei Ihnen und Ihrem Team recht herzlich bedanken. Ich glaube das ich manchmal ein nicht ganz einfacher Mandant war. Trotzdem haben Sie uns immer in den ganzen Jahren das Gefühl gegeben, bei Ihnen in den richtigen Händen zu sein."

      Ein Mandant von Rechtsanwältin Ines Gläser
      Fachanwältin für Medizinrecht

      "Ich wollte mich nochmals recht herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Nach langem Ringen ist es ja nun zu einem positiven Ergebnis gekommen. Bin nun sehr dankbar und froh, Ihre Kanzlei gewählt zu haben, besonders herzlichen Dank an Rechtsanwältin Frau Ines Gläser, super freundlich und kompetent. In diesem Sinne verbleibe ich mit einem herzlichem Dankeschön an alle restlichen Mitarbeiter."

      J. H., ein Mandant von Rechtsanwältin Ines Gläser
      Fachanwältin für Medizinrecht

      "Die Zahlung ist mittlerweile bei mir eingetroffen und damit sind nun alle offenen Vorgänge abgeschlossen. Sollten in Zukunft noch irgendwelche Probleme mit dem BGV auftreten werde ich mich wieder vertrauensvoll an Sie wenden. In diesem Sinne bedanke ich mich hiermit noch einmal recht herzlich bei Ihnen, und auch dem ganzen Team der Kanzlei Quirmbach & Partner, für die hervorragende Unterstützung bei meinen Belangen gegenüber des BGVs.“

      Eine Mandantin von Rechtsanwältin Eleonore Wunder