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Anwalt nach Motorrad- oder Fahrradunfall

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir wissen um die Komplexität und die emotionalen Herausforderungen, die ein schwerer Motorradunfall mit sich bringt. Deshalb stehen wir Ihnen nicht nur mit unserem juristischen Fachwissen zur Seite. In dieser schwierigen Zeit möchten wir Sie auch auf dem Weg zurück ins Leben unterstützen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung im Kampf um Ihre Rechte und eine gerechte Entschädigung.

Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht – entschlossen, engagiert und auf Augenhöhe mit der Gegenseite. Wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was jetzt am wichtigsten ist: Ihre Genesung.

Zwei Rechtsanwältinnen der Kanzlei Quirmbach & Partner in einem modernen Büro.

Die ersten Schritte nach einem Motorrad- oder Fahrradunfall

Bei Zweiradunfällen versuchen Versicherer unter Verweis auf Geschwindigkeit, Schutzkleidung oder eine angeblich unklare Unfallsituation, ein Mitverschulden zu konstruieren. Solche Mitverschuldensvorwürfe sollten nicht unwidersprochen hingenommen werden. Mit einer fundierten unfallanalytischen Rekonstruktion sorgen wir dafür, dass solchen Vorwürfen von Beginn an entgegengetreten wird, denn oft zeigt erst ein Gutachten, dass die Vorwürfe der Gegenseite technisch nicht haltbar sind.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Sicherung von Unfallbericht, Zeugenaussagen, Spurenlage und medizinischen Befunden,

  • der unfallanalytischen Rekonstruktion des Unfallhergangs zur Widerlegung von Mitverschuldensvorwürfen,

  • der Klärung, welche Versicherung im Einzelfall zuständig ist – insbesondere bei Fahrrad-, Pedelec- und E-Bike-Unfällen,

  • der Ermittlung des Bedarfs an Mobilitätshilfen oder einer behindertengerechten Fahrzeuganpassung,

  • der Berechnung von Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und – bei Selbstständigen – des betrieblichen Erwerbsschadens,

  • der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – außergerichtlich wie vor Gericht.

Bei Zweiradunfällen wird die Regulierung häufig zügig vorangetrieben, da Versicherer bei einem vermeintlichen Mitverschulden schnell zu einem Vergleich drängen. Bevor ein solches Angebot unterschrieben wird, lohnt es sich, eine Zweitmeinung zur bisherigen Vertretung einzuholen – gerade, wenn Dauerfolgen noch nicht absehbar sind.

Schmerzensgeld und Schadensersatz: Was Ihnen wirklich zusteht

Nach einem schweren Motorrad- oder Fahrradunfall sind die finanziellen Belastungen und rechtlichen Unsicherheiten groß. Viele Betroffene sind in dieser Situation unsicher, weil sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen tatsächlich zustehen. Steht mir Schmerzensgeld zu? Wer ersetzt die hohen Pflegekosten und den Verdienstausfall?

Dabei geht es um weit mehr als nur Schmerzensgeld. In der Regel steht Ihnen weiterer Schadensersatz zu, der eine erhebliche finanzielle Entlastung bringt:

  • Verdienstausfall: Wenn Sie durch die Verletzungen vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig sind, sichern wir Ihre finanzielle Zukunft ab. Ihr Einkommen darf nicht einfach wegfallen.

  • Haushaltsführungsschaden: Wenn alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder Putzen nicht mehr ohne Hilfe möglich sind, müssen diese Kosten ersetzt werden – sei es durch eine Haushaltshilfe oder Unterstützung von Angehörigen. 

  • Mehrbedarfsschaden: Zusätzliche Pflege, Umbauten für Barrierefreiheit oder spezielle Hilfsmittel – alles, was für Ihre neue Lebenssituation notwendig ist, muss finanziell abgesichert sein.

Wir setzen uns mit all unserer Erfahrung und mit Nachdruck dafür ein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht

Sie möchten mehr über das Thema erfahren?

In unserem Ratgeberbeitrag Nach einem schweren Motorradunfall – wie geht es nun weiter? erhalten Sie weitere Informationen.

Fallschilderungen aus unserer Praxis

Unsere Fallschilderungen zeigen, wie wir die Einwände der Versicherer rechtlich, medizinisch und unfallanalytisch prüfen. Bei schweren Verletzungen geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern auch um Verdienstausfall, Pflegekosten, Rentenzahlungen und eine langfristige finanzielle Absicherung.

Der Fall

Unser Mandant wurde als Motorradfahrer bei einer Frontalkollision mit einem Traktor schwer verletzt. Er erlitt ein Polytrauma mit mehreren Knochenbrüchen, inneren Verletzungen und dauerhaften Einschränkungen des Bewegungsapparats.

Zurück blieben chronische Schmerzen, eine deutliche Gehbehinderung, kognitive Einschränkungen und psychische Belastungen. Besonders schwer wog die berufliche Situation: Unser Mandant war selbstständiger Unternehmer und konnte seinen Betrieb unfallbedingt nur noch eingeschränkt fortführen.

Damit ging es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die wirtschaftlichen Folgen für seine selbstständige Tätigkeit.

Die Herausforderung

Bei Selbstständigen ist die Berechnung des Erwerbsschadens besonders anspruchsvoll. Anders als bei Angestellten lässt sich der Schaden nicht einfach über eine monatliche Gehaltsdifferenz bestimmen.

Entscheidend waren Umsatzentwicklung, Gewinnentwicklung, betriebliche Kosten, steuerliche Besonderheiten und die Frage, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte.

Da außergerichtlich keine Einigung möglich war, erhoben wir Klage.

Unsere Strategie

Wir arbeiteten den medizinischen und wirtschaftlichen Schaden umfassend auf. Dazu gehörten medizinische Gutachten zu den dauerhaften körperlichen, kognitiven und psychischen Unfallfolgen.

Parallel analysierten wir die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Auf dieser Grundlage berechneten wir den unfallbedingten Erwerbsschaden und den entgangenen Gewinn.

Zusätzlich machten wir den Haushaltsführungsschaden geltend, weil der Unfall den Mandanten auch im privaten Alltag dauerhaft einschränkte.

Das Ergebnis

Im gerichtlichen Verfahren erreichten wir einen Vergleich über knapp 1,5 Mio €.

Die Summe berücksichtigt Schmerzensgeld, vergangene Schäden und kapitalisierte zukünftige Ansprüche. Für unseren Mandanten bedeutete der Vergleich eine umfassende wirtschaftliche Absicherung nach dem Unfall.

Besonders wichtig war, dass nicht nur die medizinischen Folgen bewertet wurden, sondern auch die konkrete unternehmerische Situation und der langfristige Erwerbsschaden.

Fazit

Der Fall zeigt, wie komplex die Schadensregulierung bei selbstständigen Unternehmern sein kann. Nach einem schweren Unfall reicht es nicht, nur Verletzungen und Schmerzensgeld zu betrachten.

Entscheidend ist eine genaue Berechnung von Erwerbsschaden, entgangenem Gewinn, Haushaltsführungsschaden, Zukunftsschäden und steuerlichen Auswirkungen.

Gerade bei Selbstständigen muss sorgfältig geprüft werden, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte. Nur so lässt sich der wirtschaftliche Schaden realistisch beziffern.

Erstrittener Schadensersatz

1,5 Mio.

Der Fall

Unser 35-jähriger Mandant war mit dem Motorrad auf einer Landstraße unterwegs, als ein SUV aus einem Waldweg herausfuhr und ihm die Vorfahrt nahm. Der Zusammenstoß war nicht mehr vermeidbar. Der Mandant erlitt schwerste Wirbelsäulenverletzungen und ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Folgen betrafen Alltag, Beruf, Wohnsituation und langfristige Versorgung.

Die Herausforderung

Die gegnerische Haftpflichtversicherung versuchte zunächst, unserem Mandanten ein Mitverschulden anzulasten. Sie behauptete, er sei mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Ein unfallanalytisches Gutachten widerlegte diesen Vorwurf und bestätigte, dass der Unfall für unseren Mandanten nicht vermeidbar war. Der Vorfahrtsverstoß des SUV-Fahrers war haftungsrechtlich entscheidend; die Versicherung musste die Haftung vollständig übernehmen.

Unser Vorgehen

Bei einer Querschnittslähmung geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist, alle langfristigen Unfallfolgen wirtschaftlich abzusichern. Wir machten deshalb unter anderem Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Therapien, Hilfsmittel, Mobilität, Wohnraumanpassung und zukünftigen Mehrbedarf geltend. Parallel wurde ein professionelles Reha-Management eingebunden, um Therapien, Versorgung und berufliche Neuorientierung zu koordinieren.

Das Ergebnis

Da unser Mandant vor dem Unfall noch bei seinen Eltern lebte, musste seine Wohnsituation vollständig neu geplant werden. Wir setzten gegenüber der Versicherung die Mehrkosten für den Neubau eines behindertengerechten Hauses durch, einschließlich Spezialtechnik und Fahrstuhl.

Zusammen mit einem hohen Schmerzensgeld, der Absicherung des lebenslangen Erwerbsschadens und weiteren Zukunftsschäden erreichte das Gesamtregulierungsvolumen einen hohen siebenstelligen Betrag.

Einordnung

Der Fall zeigt, warum schwere Personenschäden eine spezialisierte anwaltliche Vertretung erfordern: Entscheidend ist nicht nur die Entschädigung für erlittenes Leid, sondern die langfristige finanzielle, pflegerische und berufliche Absicherung des Geschädigten.

Der Fall

Unser Mandant wurde als Rennradfahrer von einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug erfasst und schwer verletzt. Die Haftung der Gegenseite war dem Grunde nach geklärt.

Die Unfallfolgen wirkten sich langfristig auf seine Gesundheit und seine berufliche Situation aus. Nach Jahren erheblicher Einschränkungen konnte er seine Tätigkeit nicht mehr wie zuvor fortführen und trat vorzeitig in den Ruhestand.

Die Herausforderung

Obwohl die Haftung feststand, wurden die langfristigen Schäden über Jahre nicht angemessen reguliert. Die Versicherung zahlte zunächst nur Vorschüsse von insgesamt 21.500 €.

Aus unserer Sicht reichte das nicht aus. Entscheidend waren Erwerbsschaden, berufliche Zusatznachteile, Haushaltsführungsschaden und weitere finanzielle Folgeschäden.

Unsere Strategie

Wir erhoben Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main und machten Ansprüche von über 400.000 € geltend.

Im Verfahren arbeiteten wir die medizinischen Unfallfolgen und die wirtschaftlichen Auswirkungen umfassend auf. Grundlage waren Sachverständigengutachten und eine detaillierte Berechnung der beruflichen Nachteile.

Dabei ging es nicht nur um Verdienstausfall. Berücksichtigt wurden auch der Verlust aus dem Zeitwertkonto, Nachteile durch den weggefallenen Firmenwagen und Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung.

Das Ergebnis

Das Landgericht Frankfurt gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Mandant erhielt Schadensersatz für berufliche Nachteile, Haushaltsführungsschaden und weitere finanzielle Folgeschäden.

Zusätzlich wurde ihm eine lebenslange vierteljährliche Rente für den künftigen Haushaltsführungsschaden zugesprochen.

Auch Kreditkosten, die infolge der unfallbedingten finanziellen Belastung entstanden waren, wurden berücksichtigt.

Besonders relevant: Wegen der langen und unzureichenden Regulierung nahm das Gericht einen Zuschlag von 25 % auf das Schmerzensgeld vor. Das Urteil wurde rechtskräftig.

Fazit

Der Fall zeigt: Auch bei geklärter Haftung muss die Schadenshöhe konsequent durchgesetzt werden. Gerade langfristige berufliche Nachteile werden häufig unterschätzt.

Bei schweren Unfallfolgen geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend sind auch Verdienstausfall, betriebliche Altersversorgung, geldwerte Vorteile wie Firmenwagen, Haushaltsführungsschaden, Rentenansprüche und weitere finanzielle Folgeschäden.

Bleibt eine Regulierung über Jahre unzureichend, kann auch das Regulierungsverhalten der Versicherung bei der Bewertung des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen.

Der Fall

Unsere Mandantin wartete mit ihrem Fahrrad an einer roten Fußgängerampel. Als die Ampel auf Grün sprang, begann sie, ihr Rad über den Übergang zu schieben.

Dabei wurde sie von einer von links kommenden Fahrradfahrerin erfasst und schwer verletzt. Die Unfallfolgen beeinträchtigen ihren Alltag erheblich. Unter anderem kann sie ihr bisheriges Badezimmer nicht mehr uneingeschränkt nutzen; ein behindertengerechter Umbau des Sanitärbereichs wurde erforderlich.

Die Herausforderung

Die gegnerische Haftpflichtversicherung erkannte die Haftung dem Grunde nach an. Streit bestand jedoch über den Umfang der Dauerschäden und die daraus folgenden Kosten.

Besonders wichtig war die medizinische Begutachtung. Die Versicherung schlug eigene Sachverständige vor. Aus unserer Sicht musste die Bewertung aber möglichst unabhängig und neutral erfolgen.

Gerade bei dauerhaften Einschränkungen, Wohnraumanpassungen und hohen Folgekosten braucht es eine belastbare und objektive Grundlage.

Unsere Strategie

Wir lehnten eine einseitige Festlegung auf Gutachtervorschläge der Versicherung ab und schlugen stattdessen mehrere unabhängige Kliniken vor.

Nach weiterer Abstimmung fiel die Wahl auf das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg. Damit wurde eine Begutachtung durch eine neutrale medizinische Einrichtung erreicht.

Ziel ist, die tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen unserer Mandantin nachvollziehbar zu dokumentieren und daraus die erforderlichen Ansprüche abzuleiten.

Das Ergebnis

Die Begutachtung steht noch aus. Dennoch wurde ein wichtiger Zwischenschritt erreicht: Die medizinische Bewertung erfolgt nicht allein durch von der Versicherung vorgeschlagene Sachverständige, sondern durch eine unabhängige Klinik.

Auf Grundlage dieses Gutachtens können anschließend der behindertengerechte Badumbau und weitere Schadenspositionen geprüft und geltend gemacht werden.

Fazit

Der Fall zeigt, wie wichtig die Auswahl des medizinischen Gutachters sein kann. Bei schweren Unfallfolgen geht es häufig nicht nur um Schmerzensgeld, sondern auch um Folgekosten wie Hilfsmittel, Pflege, Therapien oder Wohnraumanpassungen.

Gerade bei Dauerschäden und Umbaukosten sollte die Begutachtung neutral, nachvollziehbar und fachlich belastbar sein. Betroffene sollten daher genau prüfen lassen, ob ein vorgeschlagener Gutachter geeignet ist und ob eine unabhängige Alternative in Betracht kommt.

In guten Händen - für Ihr gutes Recht

Spezialisiert auf BU und private Unfallversicherung

Wir prüfen Leistungsfälle aus der Berufsunfähigkeits- und der privaten Unfallversicherung, insbesondere bei schweren Erkrankungen, Unfallfolgen und komplexen medizinischen Sachverhalten.

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Bei vielen Leistungsfällen ist nicht nur der Vertrag entscheidend, sondern auch die medizinische Bewertung. Unsere Erfahrung im Versicherungs- und Medizinrecht ist dabei von Vorteil.

Bundesweit für Sie da

Ganz gleich, wo Sie wohnen: Wir prüfen Ihren Fall bundesweit, stehen Ihnen persönlich zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.

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    Ihre rechtlichen Belange sind bei Rechtsanwältin Ines Gläser und Rechtsanwältin Eleonore Wunder in erfahrenen Händen. Sie stellen sicher, dass Fachwissen und Strategie perfekt aufeinander abgestimmt sind. Unterstützt durch ein Team aus Experten setzen sie sich für Ihr gutes Recht ein

    Ines Gläser, Rechtsanwältin

    Ines Gläser

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Medizinrecht
    Spezialisiert auf schwere Personenschäden nach Motorradunfällen
    Rechtsanwältin Eleonore Wunder

    Eleonore Wunder

    Rechtsanwältin
    Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen
    Schwerpunkt: Amputationsverletzungen und schwere Fahrradunfälle

    Zusätzliche Kompetenz

    Für besondere Fälle

    Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Unfallversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.

    Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel, die Erwerbsminderungsrente oder andere sozialrechtliche Anliegen geht, Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.

    Rechtsanwalt Mathias Holl

    Mathias Holl

    Rechtsanwalt
    LL.M. (Versicherungsrecht)
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen
    Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht

    Paul-Albert Schullerus

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Sozialrecht
    Mediator

      Sie haben noch Fragen zum Thema?

      Neben der Sorge um die Gesundheit stellen sich nach einem schweren Motorrad- oder Fahrradunfall schnell auch juristische Fragen, beispielsweise zu Mitverschulden, Schutzkleidung oder der Höhe des Schmerzensgeldes. Wir geben Ihnen erste Antworten. Und wenn Sie weitere persönliche Unterstützung wünschen, sind wir für Sie da.

      Bei schweren Verletzungen wie Schädel-Hirn-Traumata oder Querschnittslähmungen gibt es keine Pauschalbeträge. Ein „angemessenes“ Schmerzensgeld muss Ihre gesamte Lebenssituation berücksichtigen: die Intensität der Schmerzen, die Dauer der Behandlung und vor allem die bleibenden Einschränkungen in Ihrem Alltag. Wir analysieren aktuelle Urteile der Obergerichte und setzen uns dafür ein, dass nicht nur der Moment, sondern Ihre gesamte Zukunft entschädigt wird. Oft erreichen wir Summen, die weit über den ersten Angeboten der Versicherer liegen.

      Neben Schmerzensgeld stehen Ihnen nach einem Fahrradunfall oft weitere Ansprüche zu: Ersatz von Behandlungskosten, Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, Haushaltsführungsschaden sowie bei bleibenden Schäden Pflege- und Mehrbedarfskosten. Gerade bei schweren Verletzungen wie Kopf- oder Wirbelsäulentraumata sorgen wir für eine umfassende wirtschaftliche Absicherung und nicht nur für die unmittelbaren Unfallfolgen.

      Kfz-Haftpflichtversicherungen prüfen bei Motorradunfällen häufig, ob der Fahrer eine Mitschuld trägt, beispielsweise aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit oder einer unklaren Unfallrekonstruktion. Solche Einwände sind jedoch oft nicht haltbar. Wir lassen die Unfallhergänge unfallanalytisch prüfen und widerlegen unberechtigte Vorwürfe eines Mitverschuldens, damit Ihre Ansprüche nicht gekürzt werden.

      Nach Motorradunfällen berufen sich Versicherer manchmal darauf, dass fehlende oder unzureichende Schutzkleidung den Schaden mitverursacht habe. Ob diese Argumentation rechtlich standhält, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob die konkrete Verletzung durch die Kleidung überhaupt vermeidbar gewesen wäre. Wir prüfen solche Einwände genau und setzen uns dagegen zur Wehr, wenn sie unbegründet sind.

      testimonials

      Unsere Mandanten sagen über uns:

      "Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Gläser, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Wunder,

      […] Über den gesamten, langen Zeitraum hinweg habe ich mich von Ihnen hervorragend, hochprofessionell und menschlich stark vertreten gefühlt. Das Ergebnis und der Vergleich sind unter den gegebenen Umständen ein guter Erfolg, der ohne Ihren engagierten Einsatz nicht möglich gewesen wäre. […] Nochmals ein aufrichtiges Dankeschön, auch an Ihr Team, für alles!"

      Ein Mandant von Rechtsanwältin Ines Gläser und Rechtsanwältin Eleonore Wunder

      "Ich möchte ich mich, auch im Namen meiner Frau, für all die Hilfe und die Bemühungen in den letzten 5 Jahren bei Ihnen und Ihrem Team recht herzlich bedanken. Ich glaube das ich manchmal ein nicht ganz einfacher Mandant war. Trotzdem haben Sie uns immer in den ganzen Jahren das Gefühl gegeben, bei Ihnen in den richtigen Händen zu sein."

      Ein Mandant von Rechtsanwältin Ines Gläser
      Fachanwältin für Medizinrecht

      "Ich wollte mich nochmals recht herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Nach langem Ringen ist es ja nun zu einem positiven Ergebnis gekommen. Bin nun sehr dankbar und froh, Ihre Kanzlei gewählt zu haben, besonders herzlichen Dank an Rechtsanwältin Frau Ines Gläser, super freundlich und kompetent. In diesem Sinne verbleibe ich mit einem herzlichem Dankeschön an alle restlichen Mitarbeiter."

      J. H., ein Mandant von Rechtsanwältin Ines Gläser
      Fachanwältin für Medizinrecht

      "Die Zahlung ist mittlerweile bei mir eingetroffen und damit sind nun alle offenen Vorgänge abgeschlossen. Sollten in Zukunft noch irgendwelche Probleme mit dem BGV auftreten werde ich mich wieder vertrauensvoll an Sie wenden. In diesem Sinne bedanke ich mich hiermit noch einmal recht herzlich bei Ihnen, und auch dem ganzen Team der Kanzlei Quirmbach & Partner, für die hervorragende Unterstützung bei meinen Belangen gegenüber des BGVs.“

      Eine Mandantin von Rechtsanwältin Eleonore Wunder