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… nach einem schweren Arztfehler

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Weder Unfall noch Behandlungsfehler?

Wenn es in Ihrem Fall weder um einen schweren Unfall noch um einen Behandlungsfehler mit gravierenden Folgen geht, sind wir leider nicht der richtige Ansprechpartner für Sie. Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Bearbeitung von Personengroßschäden spezialisiert.

Und noch ein Hinweis:

Wenn Sie nur leichte Verletzungen wie z.B. Schürfwunden oder Prellungen erlitten haben, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Auf der Seite www.anwalt.de werden Sie sicherlich einen Anwaltskollegen finden, der Ihnen weiterhelfen kann.